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Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Nutzungsbedingungen bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.
1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge,
Lieferungen
und sonstige Leistungen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwecks Ausführung des Vertrages getroffen
werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch
für
einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
3. Soweit der Vertragspartner Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist,
gelten
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen
Geschäfte mit
ihm.
4. Änderungen unserer Geschäftsbedingungen werden wir schriftlich,
per Email
oder in unserem Internet–Auftritt mitteilen. Soweit nicht ein
schriftlicher Widerspruch des Vertragspartners bei uns innerhalb von sechs
Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung eingeht, gelten diese Änderungen
als akzeptiert.
An allen Skizzen, Zeichnungen, Berechnungen, Modellen, Gebrauchsmustern,
Marken, Werbemitteln oder anderen Materialien, die wir im Rahmen von
Angebotsaufforderungen, Voranfragen oder Bestellungen zur Verfügung
stellen, behalten wir uns sämtliche Schutzrechte sowie das Eigentum
vor.
Diese sind geheim zu halten halt und dürfen Dritten ohne unsere schriftliche
Zustimmung nicht zur Verfügung gestellt werden. Sofern ein Vertrag nicht
zustande kommt oder die Zusammenarbeit beendet wird, sind diese Materialien
unaufgefordert an uns zurückzugeben.
Die WEISS & SCHNÜRER GmbH besitzt das Alleinherstellungs- und Vertriebsrecht
an allen Bestandteilen des Systems ALPHA - WING sowie an allen zukünftig
von
uns konzipierten Produkten. Nachahmung, Herstellung, Vertrieb oder
Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung
gestattet. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gilt eine Konventionalstrafe
i. H. v. 100.000 € als vereinbart. Dies gilt auch für Versuche
der
Zuwiderhandlung sowie für die Zeit nach einer evtl. Zusammenarbeit.
Weitergehende Patentrechte, Markenrechte sowie Geschmacks- und Gebrauchsmusterrechte
der WEISS &
SCHNÜRER GmbH bleiben hiervon unberührt.
Unser Angebot ist freibleibend bis zum Zugang der Auftragsbestätigung. Ist die Bestellung eines Käufers als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb eines Monats ab Zugang des Angebots an die WEISS & SCHNÜRER GmbH annehmen. Der Käufer bleibt bis zu diesem Zeitpunkt an das Angebot gebunden.
Die WEISS & SCHNÜRER GmbH ist aus folgenden Gründen berechtigt,
von bereits
geschlossenen Verträgen zurückzutreten:
a) Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt,
dass der Vertragspartner nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit
kann
ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder
Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Käufer oder im Fall
einer Zwangsvollstreckung. Nicht erforderlich ist, dass es
sich um Beziehungen zwischen der WEISS & SCHNÜRER GmbH und dem
Vertragspartner handelt.
b) Wenn sich herausstellt, dass der Vertragspartner unzutreffende Angaben
im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben
von
erheblicher Bedeutung sind.
c) Wenn die unter Eigentumsvorbehalt irgendeines Lieferanten stehende Ware
anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers
veräußert wird,
insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen
hiervon
bestehen nur, soweit der Lieferant sein Einverständnis mit der Veräußerung
schriftlich erklärt hat.
1. Angaben über Maße, Gewicht, Farbe, Material und Ausstattung
sind nur annähernd, soweit sie in der Auftragsbestätigung nicht
ausdrücklich
als verbindlich zugesichert bezeichnet werden.
2. Gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB gilt die geschuldete
Leistung als bewirkt, wenn der Liefergegenstand im Wesentlichen dem Vertrag
entspricht. Dies gilt für Mengen- und Maßtoleranzen bis
10 %.
1. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten
unsere Preise „ab Werk“. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne
von § 14 BGB, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise angemessen
zu erhöhen,
wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund
von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese
werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen.
b) Ist der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist die gesetzliche
Mehrwertsteuer nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher
Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
c) Zahlungsziel
Der Rechnungsbetrag ist als Vorauszahlung an die WEISS & SCHNÜRER
GmbH zu leisten. Auf Wunsch des Käufers kann die Abwicklung
dieser Vorauszahlung über ein Treuhand-Konto erfolgen. Die Treuhand–Gebühren
werden zur Hälfte von der WEISS & SCHNÜRER GmbH getragen. Die
Versendung der Ware erfolgt frühestens nach Zahlungseingang auf dem
Treuhand-Konto.
d) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
2. Zahlungsverzug
a) Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist die WEISS & SCHNÜRER
GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.
b) Falls die WEISS & SCHNÜRER GmbH einen höheren Verzugsschaden
nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. Der Käufer ist jedoch
berechtigt, nachzuweisen, dass der WEISS & SCHNÜRER GmbH als Folge
des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist.
c) Befindet sich der Käufer mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen
im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
3. Pauschalierter Schadensersatz statt der Leistung Statt Leistungserbringung
kann die WEISS & SCHNÜRER GmbH Schadensersatz
geltend machen. Dieser beläuft sich auf 20% des Vertragspreises (netto),
vorbehaltlich eines nachweisbaren höheren Schadensersatzanspruches.
Der Käufer ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist.
4. Aufrechnungsrecht und Abtretungsverbot des Käufers
a) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
b) Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Besteller aus der Geschäftsbeziehung mit uns zustehen, ist ausgeschlossen.
5. Aufrechnungs- und Abtretungsrecht der WEISS & SCHNÜRER GmbH
Die WEISS & SCHNÜRER GmbH ist berechtigt, mit rechtskräftig
festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Forderungen, auch mit durch Abtretung erlangten Forderungen, gleich welcher Art, aufzurechnen.
Die WEISS & SCHNÜRER GmbH ist berechtigt, ihre Ansprüche aus
der jeweiligen Geschäftsverbindungen abzutreten.
1. Lieferzeit
a) Falls eine Lieferzeit vereinbart oder erforderlich ist, gilt Folgendes:
Die von der WEISS & SCHNÜRER GmbH in der Auftragsbestätigung
genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich
als “verbindlicher Liefertermin” schriftlich bestätigt worden.
b) Die Lieferung durch die WEISS & SCHNÜRER GmbH steht unter dem
Vorbehalt der Selbstbelieferung. Wir werden dem Käufer unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet. Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen.
Ein von der WEISS & SCHNÜRER GmbH übernommenes Beschaffungsrisiko existiert nicht.
c) Voraussetzung der Einhaltung der Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Käufer übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die vertragsgemäße und rechtzeitige Leistung der vereinbarten Vorauszahlungen und die Erbringung von vereinbarten Sicherheiten.
d) Im Übrigen ist der Käufer im Falle eines von der WEISS & SCHNÜRER
GmbH zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens vier Wochen fruchtlos verstrichen ist.
2. Annahmeverzug und Gefahrtragung
Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die WEISS & SCHNÜRER GmbH berechtigt, den entstandenen und noch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu bekommen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Waren zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, an dem dieser in Annahmeverzug gerät.
3. Versendung
a) Mangels besonderer Vereinbarungen steht der WEISS & SCHNÜRER
GmbH die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Werk auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Versand an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB – auch innerhalb desselben Versandortes – erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
b) Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer
zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits zum Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den
Käufer über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten
(insbesondere Lagerspesen) hat der Käufer zu tragen.
1. Mängelansprüche
Die WEISS & SCHNÜRER GmbH haftet für Mängelansprüche
längstens 12 Monate, ausgenommen
in den Fällen der §§ 438 Abs.1 Nr. 2 und 634 a Abs.1 Nr. 2
BGB. Desweiteren
haftet sie gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB nur für öffentliche
Äußerungen, insbesondere Werbung, die sie zu eigenen Zwecken einsetzt
oder
ausdrücklich in den Vertrag einbezogen hat.
2. Mängelrüge
Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender
Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen
Ware als der Bestellten können vom Käufer, der Unternehmer im Sinne
von § 14
BGB ist, nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche
nach
Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend
gemacht werden.
Bei verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Käufer
nur zur
Minderung.
Bei anderen als verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den
Käufer nur
zum Verlangen auf Nacherfüllung. Soweit eine solche in angemessener
Zeit
nicht erreicht werden kann oder aufgrund der Beschaffenheit der Ware
unmöglich ist, hat die WEISS & SCHNÜRER GmbH wahlweise ein Rücktritts- oder Minderungsrecht. Die Regelungen des § 478 BGB bleiben unberührt.
Der Käufer
muss die Ware sofort nach Eingang hinsichtlich Menge, Qualität und
Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel
auf der
Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu
Unternehmern
§ 377 HGB. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen nicht zur
Annahmeverweigerung.
Alle von uns gelieferten Waren werden gewissenhaft produziert und geprüft,
befreien die Käufer jedoch nicht von der eigenen Prüfung auf die
Eignung für
die Anwendung.
Alle Angaben der WEISS & SCHNÜRER GmbH werden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Trotzdem kann keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
Es ist erforderlich, vor Beginn der Verarbeitung eigene Versuche im Hinblick auf den Verwendungszweck durchzuführen. Die WEISS & SCHNÜRER GmbH übernimmt nur Gewährleistung für die von ihr gelieferten Kunststoff–Profile des Systems ALPHA - WING. Gewährleistungsansprüche bzgl. der verbauten Holz- oder Kunststoff– Dielen, der elektrischen Teile oder sonstige Bestandteile, auch wenn sie in das System ALPHA - WING integriert sind, können nicht bei der WEISS & SCHNÜRER GmbH geltend gemacht
werden.
Es besteht keine Gewährleistung bei falscher Verschraubung, Verwendung
von ungeeigneten oder mangelhaften Hölzern, falscher Holzfeuchte, nicht fachgerechter Verlegung oder im Falle von anderen fachlichen Fehlern bei der Verarbeitung.
Die WEISS & SCHNÜRER GmbH übernimmt keine Gewähr für die Resistenz von ALPHA – WING gegen Chemikalien. Kunststoffe können durch Chemikalien wie Säuren, Laugen, Lösungsmittel sowie durch Vergaserkraftstoffe (Benzin) und Diesel beschädigt werden. Vor dem Einsatz von Chemikalien ist es erforderlich, eigene Versuche bzgl. der Verträglichkeit durchzuführen.
Bitte beachten Sie seine naturgegebenen Strukturen
und Eigenschaften. Dielen aus Holz oder mit Anteilen von Holz können quellen, schwinden, sich verdrehen oder sie sind nicht immer zu 100% schmutzundurchlässig. Äste, Risse und Verwachsungen können u. U. Wasser durchtropfen lassen. Falls die Fläche absolut schmutzundurchlässig sein soll, müssen zusätzliche Vorkehrungen getroffen werden. Aufgrund dieser holzspezifischen Gegebenheiten kann auf die Formbeständigkeit, Dichtheit und die Haltbarkeit von Dielen aus Holz oder mit Anteilen von Holz keine Gewährleistung gegeben werden.
Bei berechtigten Mängelrügen oder Gewährleistungsansprüchen beschränkt sich die Gewährleistung auf den kostenlosen Ersatz der betreffenden schadhaften ALPHA - WING Kunststoffprofile. Weitergehende Ansprüche, auch wegen Folgeschäden, sind ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei Personenschäden.
Schadensersatzansprüche gegen die WEISS & SCHNÜRER GmbH,
gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere
- in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer
Eigenschaft,
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
- nach dem Produkthaftungsgesetz.
Dem Käufer als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB obliegt die Beweislast
der
haftungsbegründenden Umstände gegenüber der WEISS & SCHNÜRER
GmbH.
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und
aller Forderungen, die die WEISS & SCHNÜRER GmbH aus der Geschäftsverbindung
mit dem
Käufer gegen diesen hat oder künftig erwirbt, ihr Eigentum. Die
WEISS & SCHNÜRER GmbH
ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit
der Zahlung in Verzug kommt.
2. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren oder Gegenständen untrennbar
vermischt, vermengt oder verbunden, so erlangt die WEISS & SCHNÜRER
GmbH Miteigentum
an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsware
im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt
der
Vermischung, Vermengung oder Verbindung entspricht. Durch Be- oder
Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt die WEISS & SCHNÜRER GmbH
das Eigentum an der
neuen Sache. Der Käufer verwahrt diese für die WEISS & SCHNÜRER
GmbH.
3. Der Käufer hat die der WEISS & SCHNÜRER GmbH gehörenden
Waren in angemessenem
Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und
ihr die
Versicherungsansprüche abzutreten. Die WEISS & SCHNÜRER GmbH
ist berechtigt, die
Versicherungsprämien zu Lasten des Käufers zu leisten.
4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware, auch der
durch
Vermischung, Vermengung, Verbindung, Verarbeitung oder Bearbeitung
hergestellten Ware, nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes
berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere
zur
Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht befugt. Der
Käufer
tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware
oder der aus dieser durch Be- oder Verarbeitung hergestellten Ware schon
jetzt an die WEISS & SCHNÜRER GmbH ab. Von den Forderungen aus der
Veräußerung von
Waren, an denen die WEISS & SCHNÜRER GmbH durch Vermischung, Vermengung
oder
Verbindung Miteigentum erworben hat, tritt der Käufer schon jetzt einen
erstrangigen Teilbetrag, der dem Miteigentumsanteil an den veräußerten
Waren entspricht, an die WEISS & SCHNÜRER GmbH ab. Veräußert
der Käufer Waren, die im
Eigentum oder Miteigentum der WEISS & SCHNÜRER GmbH stehen, zusammen
mit anderen
nicht der WEISS & SCHNÜRER GmbH gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis,
so tritt der
Käufer schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden
erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an die WEISS & SCHNÜRER
GmbH ab.
Hinsichtlich sämtlicher, hier vorgesehenen Abtretungsvereinbarungen
wird
seitens der WEISS & SCHNÜRER GmbH die Annahme der Abtretungserklärung
erklärt.
5. Der Käufer ist unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zur
Einziehung der
abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Er hat der
WEISS &
SCHNÜRER GmbH auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen
zu
benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder der WEISS & SCHNÜRER
GmbH die
Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
nachkommt, wird die WEISS & SCHNÜRER GmbH die Abtretung nicht
offen legen. Übersteigt der realisierbare Wert der für die WEISS & SCHNÜRER GmbH
bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als
10%, so ist die WEISS & SCHNÜRER GmbH auf Verlangen des Käufers
insoweit zur Freigabe
von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet.
1. Erfüllungsort
Der Sitz der WEISS & SCHNÜRER GmbH ist für beide Teile Erfüllungsort,
soweit der
Käufer Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist, oder es sich bei ihm
um eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen handelt oder sich sein Sitz außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland befindet.
2. Gerichtsstand
Ist der Käufer Unternehmer i. S. d. § 14 BGB oder handelt es sich
bei ihm um
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so kann die WEISS & SCHNÜRER
GmbH am
Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand
verklagt werden.
3. Anwendbares Recht
Auf die Vertragsbeziehung zwischen dem Käufer und der WEISS & SCHNÜRER
GmbH ist
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
Sollte eine oder mehrere Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte diese
Vertragsbestimmungen unvollständig sein, so bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Klauseln des Vertrags oder die der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder der Lücke soll eine
Regelung
treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten,
wenn
sie die Unwirksamkeit bedacht oder die Lücke erkannt hätten.
Kraichtal, im Mai 2009
(1) Nachstehende Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge,
Lieferungen und sonstige Leistungen.
(2) Alle Vereinbarungen, die im Rahmen dieses Vertrages getroffen werden,
sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für
einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Die WEISS &SCHNÜRER GmbH besitzt die alleinigen Herstellungs- und Vertriebsrechte an allen Bestandteilen des Systems ALPHA - WING sowie aller zukünftig von ihr oder in ihrem Auftrag konzipierten Produkte. Nachahmung, Herstellung, Vertrieb oder Weitergabe an Dritte ist untersagt. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen besteht für die WEISS & SCHNÜRER GmbH ein pauschalierter Schadensersatzanspruch in Höhe von 100.000,- €. Dies gilt auch bei Verletzung darüber hinausgehender Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenrechte.
Unser Angebot ist freibleibend bis zum Zugang der Auftragsbestätigung.
(1) Die WEISS & SCHNÜRER GmbH ist berechtigt, von bereits geschlossenen
Verträgen zurückzutreten, wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss
bestehenden Annahme oder Auskunft ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig
ist oder mittlerweile kreditunwürdig wurde und Zahlungsunfähigkeit
droht.
(2) Pauschalierter Schadensersatz statt der Leistung:
Statt Leistungserbringung kann die WEISS & SCHNÜRER GmbH Schadensersatz
geltend machen. Dieser beläuft sich auf 20 % des Vertragspreises (netto),
vorbehaltlich eines nachweisbaren höheren Schadensersatzanspruches.
Der Käufer ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist.
(3) Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrecht des Käufers
Bei einer Lieferung, die als Einzelkommission für ein bestimmtes Bauvorhaben erstellt wird, handelt es sich um eine bauwerksbezogene Einzelanfertigung. Nach Auftragserteilung sind Widerruf, Rücktritt oder Rückgabe seitens des Käufers nicht mehr möglich.
Die geschuldete Leistung gilt als bewirkt, wenn der Liefergegenstand im Wesentlichen dem Vertrag entspricht. Mengen- und Maßtoleranzen bis 10 % sind vertragsgerecht.
(1) Preise und Zahlungsbedingungen:
(a) Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten
die Preise ab Lager der WEISS & SCHNÜRER GmbH.
(b) Zahlungsziel: Der Rechnungsbetrag ist als Vorauszahlung an die WEISS & SCHNÜRER
GmbH zu leisten. Auf Wunsch des Käufers kann die Abwicklung dieser Vorauszahlung über ein Treuhand-Konto erfolgen. Die Treuhand–Gebühren
werden zur Hälfte von der WEISS & SCHNÜRER GmbH getragen. Die Versendung der Ware erfolgt frühestens nach Zahlungseingang auf dem Treuhand-Konto.
(2) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(3) Verzug entsteht ohne Mahnung.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.
(5) Die WEISS & SCHNÜRER GmbH ist berechtigt, ihre Ansprüche
aus der jeweiligen Geschäftsverbindung abzutreten.
(1) Lieferzeit
(a) Falls eine Lieferzeit vereinbart oder erforderlich ist, gilt Folgendes:
Die von der WEISS &SCHNÜRER GmbH genannten Liefertermine sind unverbindlich,
es sei denn, sie sind ausdrücklich als "verbindlicher Liefertermin" in
der Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt worden.
(b) Die Lieferung durch die WEISS &SCHNÜRER GmbH steht unter dem
Vorbehalt der Selbstbelieferung. Der Käufer erhält unverzüglich
Mitteilung, falls eine Lieferung des Produzenten ausbleibt. Kann aufgrund
der ausbleibenden Lieferung des Produzenten die vertragsgemäße
Lieferung nicht binnen 30 Tagen nach der Lieferstörung erfolgen, können
beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Es findet mit Ausnahme
einer eventuellen Rückzahlung einer Vorauszahlung kein wechselseitiger
Schadensausgleich statt.
(c) Voraussetzung der Einhaltung der Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung
der vom Käufer übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die
vertragsgemäße und rechtzeitige Leistung der vereinbarten Vorauszahlungen
und die Erbringung von vereinbarten Sicherheiten.
(d) Im Übrigen ist der Käufer im Falle eines von der WEISS &SCHNÜRER
GmbH zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann
berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von
mindestens vier Wochen fruchtlos verstrichen ist.
(2) Annahmeverzug und Gefahrtragung:
Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,
so ist die WEISS & SCHNÜRER GmbH berechtigt, den entstandenen und
noch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Waren in dem Zeitpunkt
auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
(3) Lieferung:
(a) Auf Wunsch des Käufers veranlasst die WEISS & SCHNÜRER
GmbH die Versendung der Ware an den Käufer. Damit kommt jedoch kein
Versendungskauf gemäß § 447 BGB zustande.
(b) Mangels besonderer Vereinbarungen steht der WEISS & SCHNÜRER
GmbH die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels
frei. Die Gefahr geht mit der Absendung ab Lager auf den Käufer über.
Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
(b) Verzögert sich die Lieferung durch Umstände, die der Käufer
zu vertreten hat, so hat dieser die durch die Verzögerung entstehenden
Kosten (z. B. Lagerspesen, erhöhte Fracht- oder Bereitstellungskosten)
zu tragen.
(1) Mängelansprüche:
Die WEISS & SCHNÜRER GmbH haftet für Mängelansprüche
längstens 24 Monate.
(2) Mängelrüge:
(a) Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender
Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen
Ware als der bestellten können vom Käufer nur unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem
der Mangel erkennbar wurde, geltend gemacht werden.
(b) Sollte der Käufer einen erkennbaren Mangel erst 6 Monate nach dem
Gefahrübergang rügen, trägt er die Beweislast dafür,
dass der Mangel bei Gefahrübergang bereits vorhanden war.
(c) Dem Käufer steht nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Soweit
eine solche in angemessener Zeit nicht erreicht werden kann oder aufgrund
der Beschaffenheit der Ware unmöglich ist, hat die WEISS & SCHNÜRER
GmbH wahlweise ein Rücktritts- oder Minderungsrecht.
(1) Alle von der WEISS & SCHNÜRER GmbH gelieferten Waren werden gewissenhaft produziert und geprüft. Dies befreit den Käufer jedoch nicht von der eigenen Prüfung auf die Eignung für die von ihm vorgesehene Anwendung. Es ist erforderlich, vor Beginn der Verarbeitung eigene Überprüfungen der Geeignetheit für den Verwendungszweck durchzuführen.
Alle Angaben der WEISS & SCHNÜRER GmbH werden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Trotzdem kann keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
Die WEISS & SCHNÜRER GmbH übernimmt nur Gewährleistung
für die von ihr gelieferten Kunststoffprofile des Systems ALPHA-WING.
Gewährleistungsansprüche bzgl. der verbauten Holz- oder Kunststoffdielen,
für elektrische Teile oder sonstige Bestandteile, auch wenn sie vom
Käufer in das System ALPHA-WING integriert werden, können nicht
bei der WEISS & SCHNÜRER GmbH geltend gemacht werden. Es besteht
keine Gewährleistung bei falscher Verschraubung, Verwendung von ungeeigneten
oder mangelhaften Hölzern, falscher Holzfeuchte, nicht fachgerechter
Verlegung oder anderen fachlichen Fehlern bei der Verarbeitung.
Holz ist ein Naturprodukt.
Bitte beachten Sie seine naturgegebenen Strukturen und Eigenschaften. Dielen aus Holz oder mit Anteilen von Holz können quellen, schwinden, sich verdrehen oder sie sind nicht immer zu 100% schmutzundurchlässig. Äste, Risse, Pinholes und Verwachsungen können u. U. Wasser durchtropfen lassen. Tropfenbildung am Holz ist kein Mangel. Falls die Fläche absolut schmutzundurchlässig sein soll, müssen zusätzliche Vorkehrungen getroffen werden. Aufgrund dieser holzspezifischen Gegebenheiten kann auf die Formbeständigkeit, Dichtheit und die Haltbarkeit von Dielen aus Holz oder mit Anteilen von Holz keine Gewährleistung gegeben werden.
(2) Beständigkeit gegen Chemikalien
Die WEISS & SCHNÜRER GmbH übernimmt keine Gewähr für
die Resistenz von ALPHA – WING gegen Chemikalien. Kunststoffe können
durch Chemikalien wie Säuren, Laugen, Lösungsmittel sowie durch
Vergaserkraftstoffe (Benzin) und Diesel beschädigt werden. Vor dem Einsatz
von Chemikalien an den Kunststoffen ist es erforderlich, eigene Versuche
bzgl. der Verträglichkeit durchzuführen.
(3) Der Käufer ist verpflichtet, ihm bekannt gewordene oder selbst beobachtete
Beeinträchtigungen des Systems ALPHA - WING oder derjenigen Gegenstände
und Materialien, die mit ALPHA - WING in Berührung kommen, umgehend
mitzuteilen und den Schaden stiftenden Vorgang zu stoppen. Diese Verpflichtung
entspricht der Produktbeobachtungspflicht der WEISS & SCHNÜRER GmbH.
Bei Verletzung dieser Mitteilungs- und Verhaltenspflicht durch den Käufer
verliert dieser seine Ansprüche gegenüber der WEISS & SCHNÜRER
GmbH aus der Produkthaftung.
(4) Bei berechtigten Mängelrügen oder Gewährleistungsansprüchen
beschränkt sich die Gewährleistung auf den kostenlosen Ersatz der
betreffenden schadhaften ALPHA - WING Kunststoffprofile. Weitergehende Ansprüche,
auch wegen Folgeschäden sind ausgeschlossen, außer bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei Personenschäden.
(5) Für ein Verwendungsrisiko des Käufers haftet die WEISS & SCHNÜRER
GmbH nur bei vertraglich vereinbartem Verwendungszweck.
(6) Die Montage- und Pflegehinweise sind zu beachten. Sie befinden sich auf
unserer Internet – Seite und können bei uns angefordert werden.
Schadensersatzansprüche gegen die WEISS & SCHNÜRER GmbH,
gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.Dies gilt nicht, soweit
gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere
- in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer
Eigenschaft
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
- nach dem Produkthaftungsgesetz (s. 9. (3)
Dem Käufer obliegt unter Berücksichtigung der Bestimmungen der
Ziffern 8 und 9 in dem dort genannten Umfang die Beweislast der haftungsbegründenden
Umstände gegenüber der WEISS & SCHNÜRER GmbH.
(1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises
Eigentum der WEISS & SCHNÜRER GmbH.
(2) Wird der Kaufgegenstand mit anderen Gegenständen untrennbar verbunden,
so erlangt die WEISS & SCHNÜRER GmbH Miteigentum an der einheitlichen
Sache zu einem Anteil, der dem Wert des Kaufgegenstandes im Verhältnis
zu dem Wert der verbundenen Sache im Zeitpunkt der Verbindung entspricht.
Auf die Vertragsbeziehung zwischen dem Käufer und der WEISS & SCHNÜRER GmbH ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten diese Vertragsbestimmungen unvollständig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln des Vertrags oder die der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen oder die Regelungslücke werden durch eine Regelung ersetzt, die den zulässigen Inhalt der weggefallenen oder fehlenden Bestimmung beschreibt.
Kraichtal, im Mai 2009
Weiss & Schnürer GmbH
Heinrich-Heine-Ring 1
76703 Kraichtal
info@alphawing.de
(07251) 93 77 016
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